Immobilienanzeigen müssen festgelegte Angaben zum Energieausweis (sofern ein solcher vorhanden ist) enthalten. Gibt es (noch) keinen Energieausweis, so ist zu empfehlen, darauf hinzuweisen, dass sich der Energieausweis in Vorbereitung befindet. Die notwendigen Pflichtangaben sind abhängig vom vorliegenden Energieausweis.
Fall A Energieausweis nach EnEV 2014 ausgestellt ab 01.05.2014 |
Fall B Energieausweis nach EnEV 2007/2009 ausgestellt ab 01.10.2007 bis 30.04.2014 |
Fall D Energieausweis nach EnEV 2002, geändert 02.12.2004 ausgestellt vor dem 01.10.2007 |
Fall C nach Regierungsentwurf zu EnEV 2007 vom 25.04.2007 ausgestellt vor dem 01.10.2007 |
Fall E Energieausweis durch Gebietskörperschaften 3) oder durch diese veranlasst ausgestellt vor dem 01.10.2007 |
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Art des Energieausweises | Art des Energieausweises | Art des Energieausweises |
Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch Nichtwohngebäude: getrennt für Wärme und Strom |
Wohngebäude: Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch (falls Warmwasser nicht enthalten: Zuschlag von 20 kWh/m2⋅a) Nichtwohngebäude: Gesamtwert des Endenergiebedarfs oder Kennwerte des Heizenergie- und Stromverbrauchs |
Fall D: Ausweise für Wohngebäude nach Allg. Verwaltungsvorschrift 2) Endenergiebedarf = Summe des Endenergiebedarfs der einzelnen Energieträger Fall E: Endenergiebedarf/Endenergieverbrauch Nichtwohngebäude: Gesamtwert des Endenergiebedarfs oder Kennwerte des Heizenergie- und Stromverbrauchs |
wesentlicher Energieträger für Beheizung | wesentlicher Energieträger für Beheizung | Fall D: Art der Beheizung Fall E: wesentlicher Energieträger für Beheizung |
Wohngebäude: Baujahr | Wohngebäude: Baujahr | Wohngebäude: Baujahr |
Wohngebäude: Energieeffizienzklasse | Wohngebäude: freiwillige Angabe der Energieeffizienzklasse nach EnEV 2014 1) |
Wohngebäude: freiwillige Angabe der Energieeffizienzklasse nach EnEV 2014 1) |
1) Von freiwilligen Angaben ist abzuraten, um zu vermeiden, dass diese als „zugesicherte Eigenschaften” geltend gemacht werden
2) in Verbindung mit der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu § 13 der EnEV 2002 in der geänderten Fassung vom 2. Dez. 2004
3) z. B. Energiepässe Hessen der Hessischen Energiespar-Aktion
© Bauvorschriften-REPORT, Verlagsgesellschaft Rudolf Müller, 2014